Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt nach der Maßgabe der verfügbaren Plätze für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr an bis zum Beginn der Schulpflicht. Das Kind muss am Stichtag 31.08. des Jahres, in dem es in die Schule einzutreten beabsichtigt, das 3. Lebensjahr für Baby Klasse und das 4. Lebensjahr für KiGa 1 vollendet haben. Neuanmeldungen finden zu den bekannt gegebenen Anmeldezeiten statt. Um die zur Verfügung stehenden Kindergartenplätze zu vergeben, werden die Kinder einer Beobachtung unterzogen, welche ihre Eignung in Bezug auf die besonderen Anforderungen unserer Schule feststellen soll.
Falls noch Kapazitäten frei sind, können auch Kinder zu einem anderen Termin aufgenommen werden.